Mitgliedschaft

Die LWG wurde 1961 als nicht eingetragener Verein gegründet und besteht in dieser Rechtsform auch heute noch.

Mitglied des Vereins können grundsätzlich alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger (d.h. ab Vollendung des 16. Lebensjahres) der Gemeindes Laboe werden, die bereit sind, die Ziele der LWG zu unterstützen.

Auch Nichtwahlberechtigte (z.B. auswärts wohnende) können Mitglied werden. Sie dürfen jedoch nach dem Kommunalwahlgesetz des Landes S.-H. weder aktiv noch passiv an den Kandidatenwahlen für die Gemeindevertretung teilnehmen.

Ein Aufnahmeantrag kann formlos bei den Mitgliedern von Vorstand oder Fraktion gestellt werden, am einfachsten direkt per Formular.
Nachdem der Vorstand über die Aufnahme entschieden hat, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben sowie die Unterlagen für die Beitragszahlung.

Informationen zu Beiträgen und Spenden

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oder Online Aufnahmeformular

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